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Beglaubigte Übersetzungen

Eine beglaubigte Übersetzung (tschechisch soudní překlad) fertigt ein beim tschechischen Justizministerium eingetragener Übersetzer an – vergleichbar mit einem vereidigten Übersetzer in Deutschland oder Österreich. Er versieht die Übersetzung mit einem Bestätigungsvermerk und einem Rundsiegel und verbindet sie fest mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie. Nur eine solche Übersetzung akzeptieren tschechische Behörden, Gerichte, Standesämter und Schulen.

Beglaubigte Übersetzungen ab 449 CZK pro Normseite. Auf Papier oder mit elektronischem Bestätigungsvermerk.

Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen

  • Geburts- und Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Unterlagen für die Eheschließung in Tschechien
  • Zeugnisse, Diplome und Diploma Supplements für Studium, Arbeit oder Anerkennung (Nostrifikation)
  • Führungszeugnisse, Ehefähigkeitszeugnisse, Vollmachten
  • Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und andere Firmendokumente
  • Verträge und Gerichtsdokumente, Urteile, notarielle Urkunden
  • Arztberichte und Unterlagen für Versicherungen

So funktioniert es

  1. Scan oder Foto senden – das genügt für das Angebot. Laden Sie es im Formular hoch und wählen Sie „Beglaubigte Übersetzung“.
  2. Preis und Termin erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten während der Geschäftszeiten. Sie zahlen erst nach Annahme des Angebots.
  3. Original oder beglaubigte Kopie übergeben – persönlich oder per Post. Die Übersetzung wird damit verbunden.
  4. Übersetzung erhalten – persönlich abholen, per Einschreiben oder Kurier, oder elektronisch mit elektronischem Vermerk.

Übergabe der Unterlagen

Für das Angebot genügt ein Scan. Das Original oder eine beglaubigte Kopie können Sie in Prag persönlich übergeben oder per Post senden – die Details stehen im Angebot.

Zustellung

Persönliche Abholung in Prag, Einschreiben in ganz Tschechien oder Kurier. Versandart und Preis finden Sie im Angebot.

Elektronischer Vermerk

Die beglaubigte Übersetzung erstellen wir auch elektronisch mit elektronischem Bestätigungsvermerk – ideal für elektronische Einreichungen bei Behörden und Gerichten oder per E-Mail.

Typische Dokumente und Preise

DokumentPreis abÜbliche Lieferzeit
Geburtsurkunde – Deutsch449 CZK / Normseite1–2 Tage
Heiratsurkunde – Deutsch449 CZK / Normseite1–2 Tage
Zeugnis / Diplom – Deutsch449 CZK / Normseite1–2 Tage
Führungszeugnis – Deutsch449 CZK / Normseite1–2 Tage
Handelsregisterauszug – Deutsch449 CZK / Normseite2–3 Werktage

Den genauen Preis bestätigen wir immer im Angebot nach Umfang des Dokuments. Expresslieferung ist nach Absprache möglich.

Häufige Fragen

Akzeptiert eine tschechische Behörde eine im Ausland angefertigte Übersetzung?

In der Regel nicht. Tschechische Behörden verlangen die Übersetzung eines in Tschechien eingetragenen Übersetzers. Ausnahmen gelten z. B. für Übersetzungen, die eine tschechische Botschaft beglaubigt hat – fragen Sie im Zweifel bei der Behörde nach.

Wird eine tschechische beglaubigte Übersetzung in Deutschland anerkannt?

Häufig ja, die Entscheidung liegt aber bei der empfangenden Stelle. Manche Behörden verlangen zusätzlich eine Apostille – klären Sie das bitte vorab mit der Stelle, bei der Sie das Dokument einreichen.

Kann ich die beglaubigte Übersetzung per E-Mail erhalten?

Ja – mit elektronischem Bestätigungsvermerk. Bei elektronischer Einreichung hat sie dieselbe Rechtswirkung wie die Papierversion.

Weitere Leistungen

Senden Sie uns Ihr Dokument für ein Angebot

Laden Sie Ihr Dokument hoch – Preis und Termin erhalten Sie innerhalb von 30 Minuten während der Geschäftszeiten. Die Anfrage ist unverbindlich.

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